1. Geschäftsbedingungen und Interpretation
- 1.1. Der Kunde ist eine natürliche Person oder eine juristische Gesellschaft, registriert auf der Website von Octa Markets Incorporated (nachfolgend „Unternehmen“).
- 1.2. Introducing Broker (nachstehend „IB“) ist ein Kunde, dessen Antrag auf Erlangung des IB-Status, der über die Website des Unternehmens eingereicht wurde, vom Unternehmen genehmigt wurde.
- 1.3. Empfehlungslink ist ein spezieller Link auf die Website des Unternehmens, der eine spezifische Kennung enthält. Der Empfehlungslink ist das wesentliche Instrument, mit dem IBs Kunden werben und Verlaufsinformationen über sie abrufen können.
- 1.4. ID ist die spezifische Kennnummer eines IB.
- 1.5. IB-Provision ist der vom Unternehmen an den IB zahlbare Betrag als Entgelt für die Handelsgeschäfte seiner Kunden.
- 1.6. Wallet ist ein Kontotyp auf der Website für einen Kunden, der zur Durchführung von Transaktionen und zu Zahlungsabwicklungszwecken dient, dem die IB-Provision gutgeschrieben wird.
- 1.7. Aktiver Kunde ist eine Beschreibung auf der Webseite des Unternehmens für einen Kunden, auf dessen Trading-Konten kumulativ ein Guthaben von 100 USD oder mehr vorhanden ist und der innerhalb der letzten 30 Tage ab dem maßgeblichen Datum mindestens fünf gültige Orders abgeschlossen hat.
- 1.8. Gültige Order ist ein Handelsauftrag, der alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- 1.8.1. das Handelsgeschäft hatte eine Dauer von mindestens 180 Sekunden
- 1.8.2. der Unterschied zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs der Order muss mindestens 30 Punkte betragen (3 Pips bei vier Nachkommastellen)
- 1.8.3. die Order wurde nicht mit den Funktionen „Partial Close“ oder „Multiple Close“ eröffnet oder geschlossen.
- 1.9. IB-Rang ist ein bestimmter IB-Status, der ausschlaggebend ist für den Wert der IB-Provision. Überblick über die IB-Ränge:
IB-Rang |
Aktive Kunden |
Ab |
|
1 |
1+ |
2 |
5+ |
3 |
15+ |
4 |
30+ |
5 |
60+ Persönliche Bedingungen |
2. Allgemeine Bestimmungen
- 2.1. Die Introducing Broker-Vereinbarung (nachfolgend „Vereinbarung“) regelt die Beziehung zwischen dem IB und dem Unternehmen (kumulativ „Parteien“, allein „Partei“). Alle möglichen Interaktionen, Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen dem IB und dem Unternehmen werden ausschließlich durch diesen Vertrag geregelt.
- 2.2. Sollte sich eine Situation ergeben, die nicht durch den Vertrag abgedeckt ist, wird das Unternehmen die Angelegenheit auf der Grundlage von Treu und Glauben und, sofern dies angemessen erscheint, durch Maßnahmen, die der Marktpraxis entsprechen, klären. Der IB stimmt zu, dass die Entscheidungen des Unternehmens in einem solchen Fall endgültig sind.
- 2.3. Die Vereinbarung tritt in Kraft, sobald der Antrag für den IB genehmigt ist. Die Vereinbarung gilt als gültig, unterzeichnet und funktionsfähig, nachdem der IB die Genehmigung für den Antrag erhalten hat.
- 2.4. Mit diesem Vertrag ist kein Anstellungsverhältnis verbunden. Der IB gilt nicht als Vertreter des Unternehmens und das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für die Handlungen (oder die unterlassenen Handlungen) des IBs.
3. Die Rechte und Pflichten des IBs
- 3.1. Der IB ist zu Folgendem berechtigt:
- 3.1.1. Bewerbung der Dienstleistungen, Website, Werbeaktionen und Sonderangebote des Unternehmens sowie sonstiger, zusammenhängender Informationen
- 3.1.2. Durchführung von Maßnahmen, die im Einklang stehen mit den geltenden Rechtsvorschriften und der Unternehmensethik, zur Gewinnung von Kunden
- 3.1.3. Anlegen von Profilen für Kunden mithilfe des Empfehlungslinks
- 3.1.4. Erhalt der IB-Provision als Entgelt für die Handelsgeschäfte von Kunden
- 3.1.5. interne Überweisungen vom Handelskonto oder der Geldbörse des IB auf die Konten der Kunden durchzuführen
- 3.1.6. Bereitstellung von Unternehmensinformationen, -nachrichten, -neuigkeiten oder sonstigen, damit in Zusammenhang stehenden Informationen gegenüber Kunden.
- 3.2. Der IB übernimmt die folgenden Verpflichtungen:
- 3.2.1. alle Aktivitäten in voller Übereinstimmung mit der geltenden lokalen und internationalen Gesetzgebung durchzuführen
- 3.2.2. das Unternehmen unverzüglich über jede Beeinträchtigung der Aktivitäten der IB zu informieren
- 3.2.3. maximale Anstrengungen zu unternehmen, um Kunden für das Unternehmen zu akquirieren
- 3.2.4. Geheimhaltung allfälliger Informationen, die ausdrücklich oder indirekt das Unternehmen betreffen und von denen der IB Kenntnis erhält
- 3.2.5. Unterrichtung des Unternehmens über alle Tatsachen oder Umstände, die für das Unternehmen mögliche Risiken darstellen können, falls der IB darüber Kenntnis erhält
- 3.2.6. Unterrichtung des Kunden über die Gefahren des Devisenhandels vor der Eröffnung eines Live-Kontos
- 3.2.7. jeden potenziellen Kunden über den IB-Status und die Privilegien zu informieren, bevor er eine Vereinbarung über eine Geschäftsbeziehung eingeht
- 3.2.8. Unverzügliche Inkenntnissetzung des Unternehmens über allfällige Änderungen der Kontaktangaben des IBs.
4. Pflichten des Unternehmens
- 4.1. Das Unternehmen übernimmt die folgenden Verpflichtungen:
- 4.1.1. Bereitstellung aller erforderlichen Unterstützung gegenüber dem IB, damit er seine im Vertrag geregelten Pflichten erfüllen kann
- 4.1.2. Auszahlung der IB-Provision gemäß den Vertragsbedingungen.
- 4.1.3. Bereitstellung der gesamten Bandbreite der Dienstleistungen des Unternehmens, wie in der Kundenvereinbarung ausgeführt, gegenüber den Kunden, die durch den IB geworben wurden.
- 4.1.4. Ausführung der Aufträge der IB-Kunden und die entsprechenden Berechnungen der fälligen IB-Provision. Das Unternehmen stellt jedoch keine Abrechnungen der Kundentransaktion zur Verfügung.
5. IB-Einschränkungen
- 5.1. Folgendes ist dem IB untersagt:
- 5.1.1. Einsatz von irreführender oder betrügerischer Werbung, um die Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben. Dazu können unter anderem zählen:
- 5.1.1.1. APS (Active Promotion Systems)
- 5.1.1.2. Werbung auf Websites mit anstößigen Inhalten (einschließlich Websites mit pornografischen Inhalten)
- 5.1.1.3. Werbung auf Websites, die nicht mit den Rechtsvorschriften des Landes des IBs übereinstimmen
- 5.1.1.4. Unerwünschte Werbe-E-Mails (Spam) und Spamdexing
- 5.1.1.5. Werbung mit irreführenden oder verfälschten Beschreibungen der Dienstleistungen oder fehlende Erläuterungen der Risiken und Dienstleistungen gegenüber Kunden
- 5.1.1.6. Alle sonstigen Aktivitäten, die dem guten Ruf des Unternehmens schaden können
- 5.1.1.7. Sonstige betrügerische Werbemethoden
- 5.1.1.8. Registrierung und/oder Nutzung von Domains, die den Namen oder das Branding des Unternehmens oder andere Gegenstände des geistigen Eigentums enthalten.
- 5.1.2. Gründung und/oder Verwendung eines Rechtsträgers, der den Namen, die Marken oder sonstige Objekte, die geistiges Eigentum des Unternehmens sind, enthält
- 5.1.3. als Repräsentant des Unternehmens aufzutreten
- 5.1.4. die Verwendung der direkten URL des Unternehmens sowie des Empfehlungslinks des IB in jeglichen PPC-Systemen (Google, Yahoo!, Live oder ähnlich). Es ist ebenfalls strikt untersagt, Kunden auf die Website des Unternehmens umzuleiten oder auf andere erzwungene (betrügerische) Weise anzulocken.
- 5.1.5. Übernahme von Verantwortung im Namen des Unternehmens oder die Verpflichtung des Unternehmens zur Übernahme von Pflichten
- 5.1.6. Eröffnung von Live- oder Demokonten oder die Registrierung mit den Angeboten des Unternehmens im Namen des Kunden sowie das Speichern, Aufbewahren und die Weitergabe der Zugangsdaten von Kunden oder der persönlichen Daten von Kunden
- 5.1.7. Erbringung von Beratungsleistungen gegenüber Kunden in Bezug auf Handelsstrategien oder die Beeinflussung von Kundenentscheidungen auf sonstige Weise. Das Unternehmen ist nicht haftbar für die Konsequenzen dieser Beratungsleistungen
- 5.1.8. Veröffentlichung oder Teilnahme oder die Mitarbeit an der Veröffentlichung von Artikeln in Massenmedien; Herausgabe von Rundbriefen oder die Mithilfe bei der Herausgabe oder Erstellung von Inhalten in Zeitungen, Magazinen oder sonstigen Massenmedien, Blogs, Internet-Foren, sozialen Netzwerken oder ähnlichen Plattformen, die ausdrücklich oder indirekt dem guten Ruf des Unternehmens schaden können
- 5.1.9. Übernahme von Verpflichtungen im Namen des Unternehmens oder die Bindung des Unternehmens an jegliche Verpflichtungen
- 5.1.10 Zusage von Garantien und/oder Versprechen sowie Aussagen im Hinblick auf Auszahlungen oder vom Unternehmen getroffene Vereinbarungen.
- 5.1.1. Einsatz von irreführender oder betrügerischer Werbung, um die Dienstleistungen des Unternehmens zu bewerben. Dazu können unter anderem zählen:
- 5.2. Falls Verstöße des IBs gegen diesen Vertrag (einschließlich unbefugter Handlungen oder Aussagen seitens des IB) zu (einer) Klage(n) gegen das Unternehmen führen, wird der IB für sämtliche Verluste, die dem Unternehmen dadurch entstehen, haftbar gemacht. Als Verluste gelten die Aufwendungen, die dem Unternehmen zur Wiederherstellung seiner Rechte und Interessen entstanden sind oder noch entstehen werden (reale Verluste), sowie die Einnahmen, die das Unternehmen unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt hätte (entgangener Gewinn), die Schädigung von Vermögensinteressen oder des geschäftlichen Ansehens des Unternehmens infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den IB. Der IB ist nicht dazu berechtigt, den Betrag, den das Unternehmen als Schadensersatz fordert, anzufechten.
- 5.3. Falls der IB gegen die Vertragsbedingungen (ganz oder teilweise) verstößt, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die Handelskonten und das Wallet des IBs zu sperren und Kunden von der Kundenliste des IBs auszuschließen, bis der IB die Verluste, die dem Unternehmen durch den Vertragsbruch entstanden sind, ausgeglichen hat. Das Unternehmen ist berechtigt, die vom IB verursachten Schäden mit Geldmitteln auszugleichen, die aufgrund des IB-Vertrags sowie aufgrund der Kundenvereinbarung und der entsprechenden Bestimmungen an den IB zu zahlen sind.
- 5.4. Die IB, die Angehörigen der IB oder andere verbundene Parteien können nicht als Kunden der IB auftreten. Sollten irgendwelche Daten der IB mit den Daten eines Kunden übereinstimmen (wie z.B. Passdaten, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, IP-Adressen oder ähnliches), wird das Login des Kunden aus der Kundenliste der IB entfernt und die Provisionsauszahlung der IB, die auf der Performance dieses Kunden basiert, wird nicht ausgezahlt. Benutzerprofile, die dieselbe IP-Adresse teilen, können als ein aktives Profil betrachtet werden. Sollte die IP-Adresse des Kunden mit der des IB übereinstimmen, können sie als verbunden betrachtet werden und die IB-Kommissionsauszahlung für die Leistung dieses Kundenprofils wird nicht gezahlt. Ein solches Verhalten wird als „Auto-Empfehlungsaktivität“ betrachtet.
- 5.5. Falls der/die Kunde(n) Beschwerden gegen die Aktivitäten der IB einreicht/einreichen, ist der IB allein für die Bearbeitung derartiger Beschwerden zuständig und wird das Unternehmen von allen Ansprüchen, Verletzungen, Schäden, Verlusten oder Klagen, einschließlich Anwaltskosten, die sich aus oder im Zusammenhang mit solchen Beschwerden ergeben, freistellen und schadlos halten.
6. Rechte des Unternehmens
- 6.1. Das Unternehmen ist zu Folgendem berechtigt:
- 6.1.1. Durchführung von Kontrollen der Aktivitäten des IBs gemäß den Vertragsbedingungen
- 6.1.2. Anforderung eines ausführlichen Berichts vom IB im Hinblick auf die seinerseitige Erfüllung der Vertragsbestimmungen
- 6.1.3. Aufhebung des Vertrags, wenn der IB nicht innerhalb von 90 Tagen nach der Registrierung fünf aktive Kunden wirbt
- 6.1.4. Aufhebung des Vertrags, wenn die Einzahlungen der Kunden des IBs innerhalb von drei Monaten weniger als 500 USD betragen
- 6.1.5. Ausschluss eines oder mehrerer Kunden von der Empfehlungsliste (Kundenliste) des IBs
- 6.1.6. Einseitige Anpassung der IB-Provision und der Auszahlungsbedingungen. Diese Anpassung muss im Vorfeld schriftlich angekündigt werden
- 6.1.7. Information des/der Kunden, die sich mit dem Link des IB registriert haben, dass der IB eine IB-Provision im Zusammenhang mit ihren Handelsgeschäften bezieht (ohne IB-Informationen, darunter persönliche Daten und/oder Informationen zur Höhe der erworbenen/ausgezahlten IB-Provision, preiszugeben)
- 6.1.8. Aufhebung des Vertrags, wenn der IB dessen Bestimmungen nicht erfüllt
- 6.1.9.diesen Vertrag jederzeit zu ändern, ohne dass es einer vorherigen Genehmigung durch das IB bedarf. Der IB stimmt hiermit zu und bestätigt, dass das Unternehmen davon ausgeht, dass es den IB ordnungsgemäß über solche Änderungen informiert hat, indem es die geänderte Vereinbarung auf seiner Website veröffentlicht hat.
- 6.2. Falls der IB betrügerische Methoden zur Kundenwerbung verwendet, behält sich das Unternehmen das Recht vor, den Vertrag aufzuheben und die IB-Provision (ganz oder teilweise) zu stornieren. In diesem Fall werden sämtliche Kunden des IBs zu Direktkunden des Unternehmens.
- 6.3. Falls IB-Provisionen, die auf einen einzigen Kunden zurückzuführen sind, mehr als 30% der gesamten IB-Provision ausmachen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, diese Provisionen zu stornieren.
- 6.4 Wenn die Einnahmen des Unternehmens aus dem Handel des IB-Kunden geringer oder gleichwertig der Provision werden, die das Unternehmen an den IB gezahlt hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, die IB-Provision zu senken oder diesen Kunden von der Liste der IB-Empfehlungen (Klienten) auszuschließen.
7. Haftungsbeschränkung
- 7.1. Das Unternehmen ist unter keinen Umständen haftbar oder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen des IBs und die daraus entstehenden Folgen.
8. Vergütung des IB
- 8.1. Das Unternehmen zahlt die IB-Provision als Vergütung für die Handelsgeschäfte des Kunden, vorausgesetzt, der Kunde ist durch den IB angeworben worden.
- 8.2. Die IB-Provision wird einmal alle 24 Stunden ausgezahlt für die Handelsgeschäfte des Kunden, wobei Einschränkungen gelten, die im Vertrag näher beschrieben sind.
- 8.3. Die Höhe der IB-Provision ergibt sich aus dem IB-Rang und der Art des Handelskontos, das der Kunde für die Generierung der jeweiligen Handelsvolumen verwendet hat.
- 8.3.1 Für die Konten von Octa MT4, Octa MT5 und OctaTrader-Kunden setzt sich die IB-Provision wie folgt zusammen:
IB-Rang
Aktive Kunden
USD pro Lot
1
1+
1 USD
2
5+
3 USD
3
15+
6 USD
4
30+
9 USD
5
60+ (Persönliche Bedingungen)
12 USD
- 8.3.1 Für die Konten von Octa MT4, Octa MT5 und OctaTrader-Kunden setzt sich die IB-Provision wie folgt zusammen:
- 8.4. Die IB-Provision wird ausschließlich dem Wallet des IBs auf der Website des Unternehmens gutgeschrieben. Der IB hat keinen Anspruch auf den Erhalt sonstiger Arten von Vergütungen.
- 8.5. Die IB-Provision wird dem Wallet des IB ausschließlich in US-Dollar gutgeschrieben, unabhängig davon, in welchen Währungen die Konten der IB-Kunden geführt werden. Falls IB-Kunden mit Konten mit festen Wechselkursen handeln, gilt für die an den IB zahlbare Provision ebenfalls der feste Wechselkurs.
- 8.6. Der IB-Rang wird alle 24 Stunden gleichzeitig mit der auszuzahlenden IB-Provision berechnet und aktualisiert.
- 8.7. Der IB erkennt an, dass die Anpassung des IB-Rangs (d. h. die Erhöhung der Zahl der aktiven Kunden)zum Auszahlungszeitpunkt der IB-Provision erfolgt. Es können keine Forderungen im Hinblick auf „entgangenen Gewinn“ geltend gemacht werden.
- 8.8. Die folgenden Kundenaufträge gelten nicht als gültige Order und führen nicht zur Auszahlung einer Provision:
- 8.8.1. Handelsgeschäfte, die weniger als 180 Sekunden andauern
- 8.8.2. wenn der Unterschied zwischen dem Eröffnungskurs und dem Schlusskurs der Order weniger als 30 Punkte beträgt (3 Pips bei vier Nachkommastellen)
- 8.8.3. Handelsgeschäfte, die mit den Funktionen „Partial Close“ oder „Multiple Close“ eröffnet oder geschlossen wurden.
9. Höhere Gewalt
- 9.1. Die Parteien haften nicht für die Nichterfüllung oder teilweise Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung auf ein Ereignis oder einen Umstand höherer Gewalt zurückzuführen ist (darunter Feuer, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Krieg oder andere Militäreinsätze, Blockaden, höhere Gewalt, staatliche Vorschriften und andere außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände, auf die die Parteien keinen Einfluss haben).
- 9.2. Die Vertragspartei, die die Verpflichtungen nicht erfüllen kann, verpflichtet sich, die andere Vertragspartei schriftlich über den Beginn, die voraussichtliche Dauer und das Ende der oben genannten Umstände innerhalb von fünf Werktagen ab dem Zeitpunkt des Beginns und des Endes dieser Umstände in Kenntnis zu setzen.
- 9.3. Der in der schriftlichen Mitteilung dargestellte Sachverhalt sollte von einer zuständigen Behörde oder Organisation des jeweiligen Landes bestätigt werden. Durch eine verspätete oder fehlende Benachrichtigung seitens der betreffenden Vertragspartei verliert diese Vertragspartei das Recht, sich auf einen der oben genannten Umstände zu berufen, um sich von der Verantwortung für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen zu entlasten.
- 9.4. Können die Verpflichtungen länger als drei Monate ganz oder teilweise nicht erfüllt werden, wird der Vertrag automatisch gekündigt.
10. Annahme
- 10.1. Bei der Annahme des Vertrags bestätigt der IB Folgendes:
- 10.1.1. Der IB ist mit den Geschäftsbedingungen des Vertrags vertraut
- 10.1.2. Der IB hat die im Vertrag geregelten Geschäftsbedingungen vollends verstanden und stimmt ihnen zu
- 10.1.3. Es liegen keine Umstände vor, die der Annahme des Vertrags entgegenstehen.
11. VERKAUFSFÖRDERNDES MATERIAL UND DISCLAIMER
- 11.1. Der IB darf das verkaufsfördernde Material des Unternehmens (nachstehend „das Material des Unternehmens“), das ihm zur Verfügung gestellt wird, auf nicht-exklusiver Basis nur während der Geltungsdauer der Vereinbarung und ausschließlich zu Schau- und Werbezwecken im Einklang mit der Vereinbarung nutzen. Der IB erkennt an, dass jegliches Material des Unternehmens sowie seine Weiterentwicklungen durch das Urheberrecht, Patente und andere geistige Eigentumsrechte geschützt sind, deren Inhaber oder Lizenznehmer das Unternehmen ist.
- 11.2. Das Material des Unternehmens wird ausschließlich zum Vorteil des Unternehmens genutzt. Der IB erwirbt keine Rechte am Material des Unternehmens. Falls der IB das Material des Unternehmens nutzen möchte, stimmt der IB weiterhin zu, dass: (i) der IB die Richtlinien des Unternehmens zur Verwendung dieses Materials befolgen wird; (ii) der IB die Gültigkeit der Rechte des Unternehmens an diesem Material zu keiner Zeit in Frage stellen wird; und (iii) der IB nicht versuchen wird, intellektuelle Eigentumsrechte an dem Material des Unternehmens in welchem Rechtsraum auch immer eintragen zu lassen.
- 11.3. Im Rahmen dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang hiermit werden keine Rechte oder Lizenzen am Material des Unternehmens verliehen oder stillschweigend verliehen, sofern nicht in dieser Vereinbarung Rechte ausdrücklich verliehen werden. Alle solchen Rechte behalten sich das Unternehmen und seine Lizenznehmer hiermit ausdrücklich vor.
- 11.4. Falls der IB durch ihn selbst hergestelltes verkaufsförderndes Material (nachstehend „das Material des IB“) verwenden möchte, u.a. Werbematerial, Landingpages, Domains oder E-Mails, ist das Unternehmen berechtigt, (i) das Material des IB zur Prüfung anzufordern und (ii) den IB aufzufordern, gemäß der Entscheidung des Unternehmens im Material des IB Änderungen vorzunehmen. Alle im Material des IB Informationen müssen aktuell und überprüft sein, wie z.B. Informationen zu den Produkten des Unternehmens, Kontoarten, Plattformen, Wettbewerben, Bedingungen usw.
- 11.5. Der IB erkennt an, dass jegliche Dokumentation, u.a. das Material des IB sowie jegliche Änderungen dieses Materials, jegliche Erfindungen und Ideen, schriftliche Unterlagen und weiteres materielles oder immaterielles Eigentum, das aus der Bereitstellung von Dienstleistungen (nachstehend die „Arbeit“) unter dieser Vereinbarung stammt oder sich aus ihr ergibt, in jeder Hinsicht als Eigentum des Unternehmens angesehen wird.
- 11.6. Was die Urheberrechte anbetrifft, so stimmt der IB zu, dass jegliche Arbeit als ‚Auftragswerk‘ angesehen wird und das Unternehmen hinsichtlich des Urheberrechts als Urheber der Arbeit angesehen wird.
- 11.7. Sollte irgendeine Arbeit nicht als Auftragswerk betrachtet werden, so überträgt der IB hiermit alle Rechte, Titel, Eigentum und Interesse daran, sowohl wie derzeit bekannt oder nachträglich festgestellt, u.a. jegliches Urheberrecht, Recht zur Sicherung des Urheberrechts (mit allen Erneuerungen, Neuerteilungen und Verlängerungen) weltweit und ohne Nutzungseinschränkungen auf das Unternehmen.
- 11.8. Das Unternehmen kann die Arbeit und alle ihre Elemente und Derivate ganz oder teilweise in allen jetzt bekannten oder später entwickelten Medien (u.a. in Websites auf sozialen Medien oder Apps) weltweit, zeitlich unbegrenzt, gebührenfrei und ohne jegliche Einschränkungen reproduzieren, abändern, anpassen, zur Erstellung von Derivaten nutzen, verbreiten, zur Schau stellen, lizensieren, übertragen und/oder anderweitig nutzen.
- 11.9. Der IB erkennt das Eigentum und die Gültigkeit der Urheberrechte, Marken, Warenzeichen, Firmenaufmachung und Patentrechte des Unternehmens an, unabhängig davon, ob diese durch den IB geschaffen oder teilweise erschaffen wurden.
- 11.10. Der IB bestätigt hiermit ausdrücklich und versichert, keine Teile der Arbeit zu einem anderen Zweck als den in dieser Vereinbarung angegebenen Zwecken während der Laufzeit dieser Vereinbarung zu nutzen, unter anderem nicht in den sozialen Netzwerken des IB und/oder im Rahmen jeglicher gewerblicher oder nicht-gewerblicher Tätigkeit des IB, einschließlich Marketing und Werbung.
- 11.11. Der IB steht dafür ein und garantiert, dass: (i) der IB zeitgerecht und mit großer Professionalität handeln und sich im Einklang mit dem Gesetz, den ethischen Grundsätzen und den Geschäftsgrundsätzen verhalten wird; (ii) der IB die Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens wahrheitsgemäß und ehrlich anbieten wird und keine Handlungen durchführen wird, die dem Ansehen des Unternehmens oder seiner Produkte und Dienstleistungen schaden könnten; (iii) alle hier zur Verfügung gestellte Arbeit für den IB neu und einzigartig ist und nicht die intellektuellen Eigentumsrechte, Privatsphäre oder Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzt; (iv) der IB das volle und uneingeschränkte Recht und die Befugnis hat, diese Vereinbarung einzugehen und zu erfüllen, und die darin genannten Rechte zu gewähren; (v) der IB bisher alles geltende Recht, Vorschriften und Regeln bei der Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen dieser Vereinbarung beachtet hat und diese weiter beachten wird, u.a. jegliche Bestimmungen des Unternehmens (wie z.B. die Datenschutzbestimmungen und die Bestimmungen zur Verwendung der Warenzeichen); (vi) der IB keine Verpflichtungen eingegangen ist oder Pflichten unterliegt, die zu dieser Vereinbarung in Widerspruch stehen; (vii) der IB keinerlei illegale Handlungen vornehmen wird, u.a. keine illegalen Inhalte zur Schau stellen wird, die dem Ansehen des Unternehmens oder seiner Marken widersprechen würden. Dies schließt unter anderem die Verwendung von Inhalten ein, die beleidigend, diffamierend, unanständig, verschmähend, gewalttätig, fanatisch, zum Hass aufstachelnd, illegal oder pornografisch sind, die mit Glücksspiel oder Kindern zu tun haben, oder die auf eine Website Bezug nehmen, die diese Merkmale zeigt; (viii) der IB ohne vorherige schriftliche Zustimmung vonseiten des Unternehmens keinem Wettbewerber des Unternehmens Dienstleistungen zur Verfügung stellen wird; (ix) der IB die Produkte des Unternehmens nicht durch nicht angeforderte E-Mails oder Spam-E-Mails anbieten wird, d. h. nicht durch Versenden von Mails an eine große Personengruppe, u. a. durch Massenmails und Posts/Nachrichten in den sozialen Medien.
- 11.12. Der IB wird auf Websites, Landingpages, Seiten von sozialen Netzwerken und anderen Traffic-Quellen, die der IB für die Verkaufsförderung der Dienstleistungen des Unternehmens nutzt, folgenden Disclaimer veröffentlichen:
- „Diese Seite ist Eigentum eines offiziellen IB von Octa und wird durch diesen betrieben.“
- Das Unternehmen kann den Wortlaut des Disclaimer gelegentlich verändern und den IB davon entsprechend in Kenntnis setzen. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung wird der IB den Wortlaut des veröffentlichten Disclaimer entsprechend abändern.
12. Sonstige Bestimmungen
- 12.1. Schriftliche Benachrichtigung im Kontext des Vertrags bezeichnet eines der folgenden Kommunikationsmittel:
- 12.1.1. E-Mail
- 12.1.2 die Seite mit Unternehmensnachrichten auf der Website des Unternehmens.
- 12.2. Der IB stimmt zu, dass das Unternehmen die Kontaktangaben des IB, darunter Adresse, E-Mail und sonstige persönliche Daten, nutzen darf, um dem IB Newsletter, E-Mails und Geschäftsvorschläge zuzusenden.
- 12.3. Jede geschäftliche Korrespondenz (Unterlagen, Ankündigungen, Benachrichtigungen, Bestätigungen, Stellungnahmen usw.) gelten als durch den IB empfangen:
- 12.3.1. eine Stunde nach dem Versandzeitpunkt der E-Mail
- 12.3.2. eine Stunde, nachdem die Nachricht auf der Seite mit Unternehmensnachrichten auf der Website des Unternehmens veröffentlicht wurde.
- 12.4. Der IB wird bedingungslos und unter allen Umständen, ohne Ausnahme, ausschließlich in seinem eigenen Namen handeln. Das Betreiben von Geschäften unter dem Namen des Unternehmens ist ein Verstoß gegen die Vereinbarung und führt zur sofortigen Beendigung der Vereinbarung und zur Stornierung jeglicher IB-Provision oder jeglicher anderer an den IB zu zahlender Zahlungen.
- 12.5. Falls der Leser/die Leserin nicht mit den Konditionen dieses Vertrags einverstanden ist, ist die Nutzung, die testweise Nutzung und der Zugriff auf sämtliche Angebote des Unternehmens untersagt.
- 12.6. Dieser Vertrag wurde ursprünglich in englischer Sprache aufgesetzt. Bei Unterschieden zwischen der englischsprachigen Fassung dieses Vertrags und Übersetzungen hat die englischsprachige Fassung Vorrang.
- 12.7. Beilegung von Streitigkeiten. Sämtliche Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus, aufgrund dieses oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag(s) und all seinen nachträglichen Änderungen ergeben, einschließlich, ohne Einschränkung, seines Zustandekommens, seiner Gültigkeit, Verbindlichkeit, Auslegung, Erfüllung, Verletzung und Beendigung sowie außervertragliche Ansprüche, werden von den Parteien auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Wenn sich die Vertragsparteien innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Aufnahme der Verhandlungen nicht einigen können, kann jede der Vertragsparteien ein Gesuch auf eine endgültige Regelung bei den lokalen Gerichten von Saint Lucia einreichen.
- 12.8. Anwendbares Recht. Dieser Vertrag sowie sämtliche Rechtsstreitigkeiten, Prozesse oder Forderungen jedweder Art, die sich aus diesem Vertrag oder seinem Zustandekommen ergeben oder damit zusammenhängen (einschließlich nicht vertragsbedingter Dispute oder Ansprüche), unterliegen dem Recht von Saint Lucia und sind dementsprechend auszulegen.
- 12.9. Kein Verzicht. Der Verzicht oder das Versäumnis einer Vertragspartei, ein in diesem Vertrag vorgesehenes Recht auszuüben, ist nicht als Verzichtserklärung in Bezug auf ein anderes Recht oder Rechtsmittel, auf das bzw. die die Vertragspartei möglicherweise Anspruch hat, auszulegen.
- 12.10. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen dieses Vertrags vollumfänglich in Kraft.